Akut-Sprechstunde bei Psychotherapeuten


Seit dem 1. April 2017 müssen kassenzugelassene Psychotherapiepraxen kurzfristige Termine anbieten für eine Erstsprechstunde. Damit sollte der unbefriedigenden Situation abgeholfen werden, die aufgrund der bisher oft monatelange Wartezeit entstanden war. Ich sehe darin jedoch keine Verbesserung, eher im Gegenteil große Risiken für die Patienten:

Weniger bekannt ist vielleicht:

  • Mit der schnellen Erstsprechstunde sind Patienten zwar registriert, aber noch nicht automatisch "in Therapie". Die Wartezeit darauf wird dadurch nicht in jedem Fall verkürzt.

  • Die Registrierung hält nun aber möglicherweise Patienten davon ab, sich um frühere Therapietermine z.B. bei Heilpraktikern für Psychotherapie zu bemühen.

  • Bei schlimmen Symptomen kann sich zwar eine Akuttherapie bis zu 24 Terminen anschließen, aber nur zu je 25 Minuten maximal. Das reicht vielleicht gerade für Stabilisierungen, aber kaum für eine Therapie der Ursachen.

  • Für die Akut-Therapie kann man sich nicht unbedingt die Therapiepraxis aussuchen, sondern bekommt die ggf. von der Terminvergabestelle der Krankenkassen zugewiesen.

Das große Risiko ist:

Für die Akuttherapie ist die Erstsprechstunde mit Diagnosestellung voraussetzlich. Erst mit der Bescheinigung darüber können Sie sich an die Terminvergabestelle wenden. Eine jedoch jemals an Kostenträger gemeldete Diagnose bleibt in der Regel für immer gespeichert! In unserem vernetzten Gesundheitswesen bedeutet eine psychiatrische Diagnose möglicherweise:


  • Im schlimmsten Fall können Sie nie wieder eine Lebensversicherung abschließen!

  • Das gilt auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen, oder aber mit hohen Aufschlägen.

  • Beamtenanwärter können nicht mehr verbeamtet werden

  • Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen (Piloten, Polizisten, Ärzte, Fluglotsen, Soldaten etc.) werden nicht selten sofort aus ihrem bisherigen Bereich suspendiert.

  • Bei Weiterbildungen werden vom Arbeitsamt bei der Finanzierung und Berufswahl sehr enge Grenzen gesetzt, z.B. keine verantwortungsvollen Tätigkeiten mehr.

  • Bei Sorgerechtsangelegenheiten kann eine psychiatrische Diagnose beim Jugendamt oder Familiengericht dramatische Wirkung haben.

  • Versicherungen zahlen nicht, wenn so eine einzige Erstsprechstunde vielleicht vor vielen Jahren war und vergessen wurde, die im Antrag anzugeben.

  • Psychologie- oder Medizinstudenten, die mal wegen eine Krise eine Erstsprechstunde aufsuchen, bekommen ggf. später keine Kassenzulassung wegen der Psychodiagnose.

Das Problem ist:

Eine sorgfätig erstellte Diagnose beansprucht Zeit, oft mehrere Therapietermine. Für die neugeregelte Erstsprechstunde sind aber nur 25 Minuten vorgesehen

Wenn in 25 Minuten eine Diagnose gestellt werden soll, ist die Fehleranfälligkeit hoch! Und wenn diese Diagnose dann noch für das ganze Leben gilt, ist dieses Risiko viel zu groß!


     


 

Lohnt sich eine Auseinandersetzung mit der Versicherung?

 
Sowas kostet oft viele Nerven, und bringt am Ende nichts oder vielleicht kaum nennenswerte Beträge.
 
Zu Heilpraktikern kommen Patienten aus anderen, guten Gründen, z.B.

  • weil ihnen das wegen ihrer Gesundheit einfach wert ist
  • und sie daher vielleicht eine "andere Art der Behandlung" suchen.
  • Oder schlichtweg weil sie sich eine kürzere Wartezeit wünschen...!